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Abmahnung Waldorf Frommer: Dick Brave and the Backbeats Rock`n`Roll TherapyDie
Sony BMG Music mahnt durch die Kanzlei Waldorf Frommer
Rechtsanwälte die Verletzung von Urheberrechten dem Album "Rock 'n' Rocll Tehrapy" der Rockabilly Band "Dick Brave and the Backbeats" ab. Verlangt werden die für die Kanzlei Waldorf Frommer
üblichen "Musikalbenpreise" als pauschale Abgeltung und die Abgabe einer
Unterlassungserklärung.
Nicht
immer muss die Abmahnung auch tatsächlich berechtigterweise
ausgesprochen worden sein. Ob aber selbst im Falle einer berechtigten
Abmahnung der Abgemahnte auch haftet, ist wieder eine Frage des
Einzelfalls. Und nur wenn eine Haftung auf Unterlassung tatsächlich
möglich ist muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Auch
wenn das erste Vorgehen in Fällen einer möglicherweise berechtigten
Abmahnung zunächst ähnlich sein wird, muss von einem schematisierten
Vorgehen abgeraten werden. Es
gibt immer mal wieder Fälle wo von Abgemahnten oder Ihren eifrigen
Anwälten, die sich nahezu ausschließlich der Betreuung von
Massenabmahnfällen verschrieben haben, etwas vorschnell eine
Unterlassungserklärung abgegeben wird. Auch
wenn in den nahezu meisten Fällen bei (berechtigten) Abmahnungen die
Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung sicher das erste
Mittel der Wahl sein kann, sollte immer eine Einzelfallprüfung
vorgenommen werden. Unter Umständen kann dabei auch im Einzelfall eine
Akteneinsicht in das Beschlussverfahren angezeigt sein. Vor diesem Hintergrund wird im Zweifel eine anwaltliche Beratung empfohlen. Dies gilt erst recht, zumal die Anzahl der Klage verfahren zunehmend steigt. Bei
der Wahl des Anwalts sollte auf Betreuung und nicht Massenabfertigung
gesetzt werden. Das ist natürlich nicht für Schnäppchenpreise zu haben. Gerne
helfen wir Ihnen mit unserer Kanzlei weiter. Wir haben schon diverse
Abmahnfälle vertreten, sicher nicht so viel wie andere Kanzleien, dafür
versuchen wir Ihnen eine vernünftige Einzelfallberatung zu geben. Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen weiterhelfen können. |





