Aktuelles
- Filesharing Abmahnung "völlig unbrauchbare Dienstleistung" ?
- OLG Düsseldorf: Rasch Abmahnung völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung
- AG München: Anschlussinhaber haftet für Internetanschluss auch ohne eigenen Computer und ohne WLAN Zugang
- Abmahnung Schalast und Partner Andreas Bourani - Nur in meinem Kopf (Bravo Hits 2011)
- Abmahnung Waldorf Frommer: Dick Brave an the Backbeats Rock`n`Roll Therapy
- Abmahnung Waldorf Frommer Vincent will mehr
- Abmahnung Fareds für Los Banditos: Nanny's Secret
- Soforthilfe bei Abmahnung !
- Abmahnung Waldorf Frommer Sacrifice für Universum Film GmbH
- LG Köln: keine Haftung Internet-Service-Provider für Urheberrechtsverletzungen von Kunden
Abmahnung Waldorf Frommer: Sacrifice für Universum Film GmbHDie Universum Film GmbH mahnt durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Verletzung von Urheberrechten an dem Film "Sacrifice" ab. Verlangt wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages von 956,00 zur Abgeltung von Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung von 506,00 Euro, sowie Schadenersatz 450,00 Euro.Viele unbedarfte Nutzer von Peer-to-peer Netzwerken wissen häufig nicht, dass bei dem Download bereits Teile der jeweiligen Datei der ganzen Community zur Verfügung gestellt wird. Auf die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer sollte nicht ungeprüft eingegangen werden, insbesondere ist Vorsicht bei der selbstständigen Abgabe einer Unterlassungserklärung geboten. Nicht jeder Abgemahnte muss auch eine Unterlassungserklärung abgegeben. Für die eigene Formulierung auch einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung gilt nichts anderes. Leider gibt es immer wieder Abgemahnte, die bei der Abgabe einer entsprechenden Erklärung signifikante Fehler machen. Da solche Erklärungen 30 Jahre Gültigkeit haben, wird empfohlen sich anwaltlich beraten zu lassen. Von einem schematisierten Vorgehen kann nur abgeraten werden. Ob und inwieweit es im Einzelfall angezeigt sein kann jegliche Forderungen der Gegenseite von sich zu weisen oder doch auf eine Einigung hinzuwirken, sollte im Einzelfall sauber abgewogen werden. Das
weitere Vorgehen hängt maßgeblich von dem zugrunde liegenden
Sachverhalt und der jeweiligen Risikobereitschaft ab. Bei berechtigten
Abmahnungen empfiehlt sich ggf. die Abgabe einer abgeänderten
(modifizierten) Unterlassungserklärung. Sehr gerne helfe wir Ihnen weiter, wir, die Kanzlei Ronneburger: Law, haben bereits viele Abmahnungen abwehren können. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf wir helfen Ihnen weiter |





