Abmahnung FAQ

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Abmahnung Waldorf Frommer: Bruce Lee – Die Todeskralle schlägt wieder zu


Die Universum Film GmbH lässt durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Bruce Lee – Die Todeskralle schlägt wieder zu"  abmahnen.

Verlangt wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung  und die Zahlung eines pauschalen Betrages von insgesamt 956,00 Euro zur Abgeltung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. 

abmahnende Kanzlei:
Waldorf  Frommer Rechtsanwälte München

Rechteinhaber:

Universum Film GmbH


abgemahnte Werke :
der Film: Bruce Lee – Die Todeskralle schlägt wieder zu
Forderungen: 
1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Höhe der Vertragsstrafe wird in das  
   Ermessen des Unterlassungsgläubigers gestellt und soll im Streitfall vom zuständigen Landgericht 
   überprüft werden können 
2. Zahlung von 956,00 Euro zur Abgeltung von Abmahnkosten und Schadenersatz.

Was tun ?
Auf keinen Fall sollte auf alle Forderungen ungeprüft eingegangen werden ! Beachten Sie unsere Informationen zum weiteren Vorgehen.

Gerade die Frage der Höhe der Abmahnkosten ist umstritten, insbesondere vor dem Hintergrund der 100-Euro-Deckelungsregelung, allerdings halten die meisten Abmahnergeneigten Gerichte diese Regelung für nicht anwendbar.

Es ist allerdings möglich dass allenfalls eine Haftung des Abgemahnten als sogenannter Störer in Betracht kommt, dieser haftet aber nicht auf Schadenersatz. Möglich ist auch, dass der Abgemahnte gar nicht haften muss.

Wir empfehlen in jedem Fall die Beauftragung eines Rechtsanwalts. Dies gilt erst recht zumal vor dem Hintergund der zwar im Augenblick noch geringen, aber zunehmenden Kostenklagen nicht unbedingt hundertprizentig damit gerechnet werden kann, dass die Sache nicht gerichtliche verfolgt wird. Außerdem sollte, wenn eine Unterlassungerklärung abgegeben werden muss, diese von einem Anwalt erstellt oder jedenfalls überpürft werden.

Gerne helfen wir Ihnen weiter, wir haben bereits viele Abmahnfälle vertreten.
 
 

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