Abmahnung FAQ

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erste Hilfestellung: Abmahnung Rasch für Warner - das Album "Mit Haut und Haar" der Band Jennifer Rostock

Die Warner Music Group Germany Holding GmbH mahnt durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte die Verletzung ihrer Leistungsschutzrechte an dem Musikalbum „Mit Haut und Haar” der deutschen Indie-Band „Jennifer Rostock” ab. Verlangt wird die Zahlung von 1200,00 Euro als pauschaler Abgeltungsbetrag und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Sie haben eine solche oder eine andere Abmahnung bekommen? Erste Hilfestellung:

1. Ruhe bewahren, Fristen raussuchen!

Sie sollten sich von der in dem Abmahnschreiben aufgebauten Drohkulisse nicht einschüchtern lassen. Vieles wird nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. Als Nächstes die in dem Schreiben gesetzten Fristen raussuchen und notieren.

2. Wenn genug Zeit ist: Informieren

In der Regel wird bis zum Ablauf der gesetzten Frist noch ein wenig Zeit sein. Die Zeit sollte genutzt werden sich zunächst mit dem Thema Abmahnung ein wenig zu befassen, um grundsätzlich zu verstehen worum es geht.

3. Im Zweifel zunächst NICHTS überweisen oder ungeprüft unterschreiben!

Ohne vorherige rechtliche Prüfung KEINE beigelegten Unterlassungserklärungen unterschreiben, oder geforderte Summen überweisen. Auch wenn die Abmahnung berechtigt sein sollte: die geforderten Summen sind häufig überhöht!

4. Nicht bei der abmahnenden Kanzlei anrufen!

Ohne rechtlichen Rat sollte nicht bei den anwaltlichen Vertretern der Gegenseite angerufen werden. Es gab bereits Fälle in denen versucht wurde, in dem Anruf ein Schuldeingeständnis oder ein Vergleichsabschluss hereinzudeuten.

5. Keinesfalls die Abmahnung ignorieren!

Beim Verstreichenlassen von Fristen besteht kurzfristig die Gefahr, dass die abmahnenden Kanzleien zulasten des Abgemahnten ohne dessen Kenntnis eine einstweilige Verfügung erwirkt. Langfristig wird der Abmahner versuchen seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Durch beides können immense Mehrkosten entstehen.

6. Das weitere Vorgehen...

Das weitere Vorgehen hängt maßgeblich von dem zugrunde liegenden Sachverhalt und der jeweiligen Risikobereitschaft ab. Bei berechtigten Abmahnungen empfiehlt sich ggf. die Abgabe einer abgeänderten (modifizierten) Unterlassungserklärung.

Von einem schematisierten Vorgehen kann nur abgeraten werden.Ob und inwieweit es im Einzelfall angezeigt sein kann jegliche Forderungen der Gegenseite von sich zu weisen oder doch auf eine Einigung hinzuwirken, sollte im Einzelfall sauber abgewogen werden.

Das weitere Vorgehen sollte daher möglichst aber NICHT OHNE anwaltlichen Rat geschehen.

Gerne helfen wir, die Kanzlei Ronneburger:Law Ihnen, weiter. Wir haben bereits viele Abmahnfälle vertreten.

Abmahn-Hotline: 030 / 308 318 03


 

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