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| Mittwoch, den 21. Juli 2010 um 10:14 Uhr |
OLG Hamburg: keine Deckelung der Abmahnkosten auf 100 Euro beim Anbieten eines Konzert-"Bootlegs" über EbayOLG Hamburg Urteil vom 30. April 2010 308 S 12/09Nach Auffassung des OLG Hamburg greift die Deckelungsregelung des § 97 a II UrhG nicht bei dem Anbieten eines nicht genehmigten Konzertmitschnitts ("Bootleg") auf CD bei Ebay.Das Gericht stellt in dem Urteil klar, dass es für die Anwendbarkeit der Regelung des § 97a II UrhG zwangsnotwendig ein Handeln "außerhalb des geschäftlichen Verkehrs notwendig ist". Auch wenn an dieses Merkmal ( im Gegensatz zum "gewerblichen Ausmaß" in § 101 UrhG) keine hohen Anforderungen zu stellen sei, läge in dem streitgegenständlichen Fall ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vor, da der Beklagte die CDs als Ware über Ebay angeboten hätte und damit ein wenn auch nur geringer Veräußerunsgerlös zu erwarten sei. Außerdem läge bei dem Anbieten des sogenannten Bootlegs keine unerhebliche Rechtsverletzung vor, gerade da es sich dabei um nicht genehmigte Liveaufnahmen handele. Das Gericht ließ aber offen ob ein einfach gelagerter Fall vorläge, da bereits die eben genannten Voraussetzungen fehlten. Der für die Abmahnkosten zugrunde gelegte Gegenstandswert von 20.000,00 Euro sei nicht zu beanstanden bei 32 Titeln auf zwei unlinzensierten Tonträgern. |





