Abmahnung FAQ

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LG Hamburg: Gegenstandswert 20000 Euro bei illegaler Verbreitung eines Computerspiels / Haftung  für Verletzung durch Nachwuchs


LG Hamburg Beschluss vom 5. Juli 2010 Az.  308 O 246/10
Das Landgericht Hamburg  hat den Gegenstandswert in einem Verfügungsverfahren betreffend das Herunterladen und gleichzeitige Bereitstellen eines Computerspiel in einem Peer-to-Peer-Netzwerk auf Euro 20.000 festgesetzt. 

Das Gericht hat in dem Fall eine Haftung nach den Grundsätzen der Störerhaftung angenommen,  da die Verletzung durch den 17 jährigen Sohn des Anschlussinhabers begangen wurde.  Der Anschlussinhaber ist seiner Verpflichtung zur Belehrung und stichprobenartigen Überprüfung ob Urheberrechtsverstöße begangen wurden entsprechend dem Vortrag nicht nachgekommen. Es sei keine konkrete Instruktion des Nachwuchses erfolgt.
 

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