Aktuelles
- Bundesverfassungsgericht hebt Filesharingurteil des OLG Köln auf
- Filesharing Abmahnung "völlig unbrauchbare Dienstleistung" ?
- OLG Düsseldorf: Rasch Abmahnung völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung
- AG München: Anschlussinhaber haftet für Internetanschluss auch ohne eigenen Computer und ohne WLAN Zugang
- Abmahnung Schalast und Partner Andreas Bourani - Nur in meinem Kopf (Bravo Hits 2011)
- Abmahnung Waldorf Frommer: Dick Brave an the Backbeats Rock`n`Roll Therapy
- Abmahnung Waldorf Frommer Vincent will mehr
- Abmahnung Fareds für Los Banditos: Nanny's Secret
- Soforthilfe bei Abmahnung !
- Abmahnung Waldorf Frommer Sacrifice für Universum Film GmbH
LG Hamburg: Gegenstandswert 20000 Euro bei illegaler Verbreitung eines Computerspiels / Haftung für Verletzung durch NachwuchsLG Hamburg Beschluss vom 5. Juli 2010 Az. 308 O 246/10Das Landgericht Hamburg hat den Gegenstandswert in einem Verfügungsverfahren betreffend das Herunterladen und gleichzeitige Bereitstellen eines Computerspiel in einem Peer-to-Peer-Netzwerk auf Euro 20.000 festgesetzt.Das Gericht hat in dem Fall eine Haftung nach den Grundsätzen der Störerhaftung angenommen, da die Verletzung durch den 17 jährigen Sohn des Anschlussinhabers begangen wurde. Der Anschlussinhaber ist seiner Verpflichtung zur Belehrung und stichprobenartigen Überprüfung ob Urheberrechtsverstöße begangen wurden entsprechend dem Vortrag nicht nachgekommen. Es sei keine konkrete Instruktion des Nachwuchses erfolgt. |





