Aktuelles
- Bundesverfassungsgericht hebt Filesharingurteil des OLG Köln auf
- Filesharing Abmahnung "völlig unbrauchbare Dienstleistung" ?
- OLG Düsseldorf: Rasch Abmahnung völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung
- AG München: Anschlussinhaber haftet für Internetanschluss auch ohne eigenen Computer und ohne WLAN Zugang
- Abmahnung Schalast und Partner Andreas Bourani - Nur in meinem Kopf (Bravo Hits 2011)
- Abmahnung Waldorf Frommer: Dick Brave an the Backbeats Rock`n`Roll Therapy
- Abmahnung Waldorf Frommer Vincent will mehr
- Abmahnung Fareds für Los Banditos: Nanny's Secret
- Soforthilfe bei Abmahnung !
- Abmahnung Waldorf Frommer Sacrifice für Universum Film GmbH
| Donnerstag, den 19. August 2010 um 14:56 Uhr |
Google verlängert Widerspruchsfrist auf acht WochenDie von Google angebotene Widerspruchsmöglichkeit gegen die Veröffentlichung von Hausansichten bei dem Dienst Google Streetview wird, so das Unternehmen in einer Presseerklärung vom heutigen Tag, von vier auf acht Wochen verlängert. Damit dürfte jedenfalls bis zum 15. Oktober 2010 die Möglichkeit bestehen unter Verwendung des Online-Tools gegen die Veröffentlichung Widersprurch einzulegen. Hinsichtlich der Details der Widerspruchsmöglichkeit erlauben wir uns auf die Artikel diesbezüglich vom 11.08., sowie vom 17.08. zu verweisen. Darüber hinaus hat das Unternehmen weitere Zugeständnisse gegenüber dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Hinblick auf den Ablauf des Widerpsuchsverfahrens gemacht: - So hat Google zugesagt, dass die Daten, die im Zusammenhang mit den Anträgen zur Unkenntlichmachung übermittelt werden (Name Adresse, Emailadresse) sicher verwahrt und nur zu diesen Zweck verwendet würden, sowei nach Abschluss der Bearbeitung der Anträge die Daten nur zur Dokumentation Verwendet würde. - Ferner sollen die Daten im Rahmen der Verjährung möglicher Ansprüche gelöscht werden. - Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz erhält die Möglichkeit sich von der ordnungsgemäßen Bearbeitung der Anträge bei Google zu überzeugen.
Ausdrücklich weisen wir hier auch nochmal darauf hin, dass durchaus in Einzelfällen (einzelne Abbildungen) auch ein Vorgehen gegen Streetview außerhalb des von Google als Zugeständnis und in Absprache mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eingerichteten Widerpsuchsverfahrens möglich ist. Denkbar sind insoweit insbesondere Verletzungen vonPersönlichkeitsrechten. |





