Abmahnung FAQ

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Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?


Auch wenn dies einem manche Informationsangebote zu dem Thema Abmahnungen denken lassen, es gibt nicht "die modifizierte Unterlassungserklärung". Es handelt sich grundsätzlich dabei nur um eine Unterlassungserklärung, die im Gegensatz zu der von dem Abahner beigefügten Unterlassungserklärung verändert, zumeist inhaltlich eingeschränkt, oder in seltenen Fällen erweitert ist, 

Beschränkung auf Unterlassungsverpflichtung
Die meisten einer Abmahnung beigelegten Unterlassungserklärungen beinhalten, neben der Verpflichtung zur künftigen Unterlassung einer bestimmten Handlung, in der Regel auch die Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz, sowie Ersatz von Anwaltskosten. 

In einem großen Teil der Fälle ist es sinnvoll, sich nur zur Unterlassung zu verpflichten.

Ausschluss eines Schuldeingeständnisses

Häufig empfiehlt es sich eine Unterlassungserklärung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" abzugeben. Der Sinn des Vorbehalts ist es mit der Erklärung nicht ungewollt ein Schuldeingeständnis abzugeben, und insbesondere nicht die Belastung mit den Abmahnkosten anzuerkennen. Damit ist es problemlos noch möglich die Rechtmäßigkeit einer Ersatzpflicht von Abmahnkosten gerichtlich überprüfen zu lassen.


Kann ich Muster für eine modifizierte Unterlassungserklärung bedenkenlos verwenden?
Davon kann im Regelfall nur abgeraten werden !

Im Internet lassen sich Muster für Unterlassungserklärungen finden. Insbesondere einige Intitiativen und Vereine stellen Muster von modifizierten Unterlassunsgerklärungen bereit. Prinzipiell ist nichts dagegen zu sagen auch ohne anwaltliche Beratung eine Unterlassungserklärung abzugeben, allerdings sollte man sich der möglichen Risiken und Unwägbarkeiten bewusst sein.

Diese Muster mögen im Einzelfall die gewünschte Wirkung entfalten, allerdings besteht die Gefahr, dass die Erklärung in inhaltlicher Hinsicht zu weit, beziehungsweise zu eng gefasst ist, so dass sich daraus für den Laien nicht absehbare rechtliche Risiken ergeben können. Dabei ist zumeist nicht die Erklärung an sich falsch.  Unser Erfahrung nach geben viele Verbraucher in einem Großteil der Fälle diese Erklräungen ab, ohne sich dessen bewusst zu sein, was sie da unterschreiben.

Daher kann zumindest im Regelfall vor der Abgabe einer Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Beratung nur gewarnt werden ! 
 


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