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Insbesondere wenn eine Abmahnung komplett ignoriert wird, wird der Abmahner mit an Sicherheit grenzender Wahrscheilichkeit gegen den Abgemahnten eine einstweiligen Verfügung erwirken. |
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Wie bei allen Rechtsstreiten wird der Abmahner sein Recht im Wege eines Klageverfahren durchzusetzen versuchen, soweit der Abgemahnte seine Forderungen insgesamt oder zum Teil zurückweist. Denkbar sind also verschiedene Konstallationen, je nachdem wie der Abmahner auf die Abmahnung reagiert hat. |
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Bei manchen Massenabmahnungen folgt häufig, anstatt einer einstweilige Verfügung oder der zügigen Klageeinreichung, |
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