Aktuelles
- Filesharing Abmahnung "völlig unbrauchbare Dienstleistung" ?
- OLG Düsseldorf: Rasch Abmahnung völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung
- AG München: Anschlussinhaber haftet für Internetanschluss auch ohne eigenen Computer und ohne WLAN Zugang
- Abmahnung Schalast und Partner Andreas Bourani - Nur in meinem Kopf (Bravo Hits 2011)
- Abmahnung Waldorf Frommer: Dick Brave an the Backbeats Rock`n`Roll Therapy
- Abmahnung Waldorf Frommer Vincent will mehr
- Abmahnung Fareds für Los Banditos: Nanny's Secret
- Soforthilfe bei Abmahnung !
- Abmahnung Waldorf Frommer Sacrifice für Universum Film GmbH
- LG Köln: keine Haftung Internet-Service-Provider für Urheberrechtsverletzungen von Kunden
Was ist eine Abmahnung ?Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Sie dient der außergerichtlichen Streitbeilegung bei zivilrechtlichen Unterlassungsansprüchen. Das Vorliegende Informationsangebot beschäftigt sich ausschließlich mit Abmahnungen wegen gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten, sowie aus den Bereichen des Presse- und Wettbewerbsrechts. Die arbeitsrechtliche Abmahnung wird auf Abmahnung FAQ nicht behandelt. Sinn und Zweck der Abmahnung ist es teure gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die Abmahnung stellt ein außergerichtliches Vergleichsangebot des Abmahners dar. Zur Sicherung der Ansprüche und der künftigen Unterlassung enthalten solche Abmahnungen regelmäßig die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung verbunden mit einer Vertragsstrafe für den Fall, dass sich eine Verletzung wiederholt. Durch Abgabe der Unterlassungserklärung wird dieses Vergleichsangebot angenommen. Gerade im Bereich des Wettbewerbsrechts, aber auch bei markenrechtlichen und urheberrechtlichen Sachverhalten wird in der Praxis so der überweigende Teil der Streitigkeiten ohne eine gerichtliche Auseinandersetzung beigelegt. |






