Möglichkeit 2: die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben und nicht zahlen |
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Möglichkeit 3: Eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgeben und die Kosten zahlenWenn Sie sich dafür entscheiden eine ausreichende modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und die verlangten Kosten bezahlen, dürfte zumeist danach auch für Ruhe sein. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Gegenseite Sie dann in dieser Angelegehnheit wieder belästigt. |
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Wenn Sie sich dafür entscheiden eine ausreichende modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und 100 Euro zu zahlen, bedeutet dies nicht unbedingt, dass die Gegenseite klein beigibt.
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In jenen Fällen in denen der Abgemahnte mit der Verletzung nichts zu tun hat stellt dies eine häufig gewählte, aber rechtlich nicht konsequente Alternative dar. Aber
Das kann aber auch nach hinten los gehen ! |
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