Abmahnung FAQ

Abmahnung FAQ

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Handlungsalternativen

Möglichkeit 1: Unterlassungserklärung abgeben und zahlen.

Die Methode um zumindest in der abgemahnten Sache so schnell wie möglich Ruhe zu haben.

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Möglichkeit 2: die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben und nicht zahlen

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Möglichkeit 3: Eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgeben und die Kosten zahlen

Wenn Sie sich dafür entscheiden eine ausreichende modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und die verlangten Kosten bezahlen, dürfte zumeist danach auch für Ruhe sein. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Gegenseite Sie dann in dieser Angelegehnheit wieder belästigt.

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Möglichkeit 4: Eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgeben und 100 Euro zahlen.

Wenn Sie sich dafür entscheiden eine ausreichende modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und 100 Euro zu zahlen, bedeutet dies nicht unbedingt, dass die Gegenseite klein beigibt.

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Möglichkeit 5: Eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgeben und nicht zahlen

In jenen Fällen in denen der Abgemahnte mit der Verletzung nichts zu tun hat stellt dies eine häufig gewählte, aber rechtlich nicht konsequente Alternative dar.

Aber

Das kann aber auch nach hinten los gehen !

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