Aktuelles
- Filesharing Abmahnung "völlig unbrauchbare Dienstleistung" ?
- OLG Düsseldorf: Rasch Abmahnung völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung
- AG München: Anschlussinhaber haftet für Internetanschluss auch ohne eigenen Computer und ohne WLAN Zugang
- Abmahnung Schalast und Partner Andreas Bourani - Nur in meinem Kopf (Bravo Hits 2011)
- Abmahnung Waldorf Frommer: Dick Brave an the Backbeats Rock`n`Roll Therapy
- Abmahnung Waldorf Frommer Vincent will mehr
- Abmahnung Fareds für Los Banditos: Nanny's Secret
- Soforthilfe bei Abmahnung !
- Abmahnung Waldorf Frommer Sacrifice für Universum Film GmbH
- LG Köln: keine Haftung Internet-Service-Provider für Urheberrechtsverletzungen von Kunden
Filesharing Abmahnung - "völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung" ?Die Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Rasch sei "eine völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung" so hat es das OLG Düsseldorf jedenfalls in einem zu entscheidenden Einzelfall betreffend die Abmahnung von 304 Musiktitel durch die Kanzlei Rasch gesehen. Auch wenn man vorsichtig sein sollte, diese Bewertung pauschal auf alle Abmahnungen wegen Schutzrechtsverletzungen anzuwenden, so zeigt doch diese Aussage des OLG Düsseldorf, dass die Massenabmahner etwas mehr Sorgfalt an den Tag legen müssen um den eigentlichen Zweck einer Abmahnung zu erreichen, nämlich dem vermeintlichen oder tatsächlichen Verletzer die Möglichkeit zu geben, sich ohne gerichtliches Verfahren hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs zu unterwerfen. Zweck ist es vornehmlich nicht Anwaltsgebühren zu produzieren, wie man gemeinhin den Eindruck hat, auch wenn unter Umständen ein Ersatzanspruch bestehen kann. Das Urteil des OLG Düsseldorf ist durchaus bemerkenswert und kann
große Auswirkungen auf “Filesharing”-Verfahren haben, es bleibt
allerdings abzuwarten, inwieweit andere Gerichte der Auffassung des OLG
Düsseldorf insbesondere zu der Frage der Substantiierungslast folgen
werden. Anders als beispielsweise das AG München wird bei der Entscheidung des OLG Düsseldorf die Substantiierungslast nicht über Gebühr zulasten des Abgemahnten verteilt. Weiteres zu dem Urteil des OLG Düsseldorf findet sich hier. Einschreiten des Gesetzgebers ?Wie das Bundesjustizministerium letztes Jahr ankündigte, will die Ministerin gegen die Misstände der Abmahnindustrie vorgehen. Konkret wurden insbesondere die Abmahnungen von Kleinunternehmern bei Ebay oder Ihrer eigenen Webseite genannt. Angedacht sei es hinsichtlich der außergerichtlichen Abmahnungen im anwaltlichen Gebührenrecht Änderungen vorzunehmen. Auch soll gegen den Abmahnmißbrauch im Urheberrecht durch einschlägige "Abmahnkanzleien" vorgegangen werden. Insgesamt bleibt abzuwarten, was sich aus den vollmundingen Versprechungen ergibt. Schließlich hatte der Gesetzgeber bereits 2008 mit seiner 100-Euro-Deckelungsregelung gutes im Sinn, der Nutzen ist bislang allerdings ausgeblieben. Die Abmahnung ist da .... das Kind ist im BrunnenBis dahin sollten sich Betroffene fachkundigen Rat einholen. Die Abmahnung ein weit gefächertes und unterschätztes ProblemDie Abmahnung wegen Verletzung von urheberrechtlichen Werken durch sogenanntes Filesharing im Internet ist nicht die einzige Fallgestaltung weswegen Abmahnungen verschickt werden. Abmahnungen kommen auch beispielsweise bei Verletzungen von patent-, marken- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften oder Verstößen gegen Verbrauchervorschriften, sowie im Presse- und Äußerunsgrecht zur Anwendung. In den letzten Jahren haben Rechteinhaber der Film- und Musikindustrie den Internettauschbörsen den Kampf angesagt. Zunehmend mehr Verbraucher werden von Anwaltskanzleien im Namen von Rechteinhabern urheberrechtlich geschützter Werke wegen Urheberrechtsverletzungen in Internet- Tauschbörsen abgemahnt. Nicht jede Abmahnung wegen Filesharings ist allerdings berechtigt. Auch unbescholtene Personen geraten immer wieder in das Visier der abmahnenden Kanzleien. Aber selbst bei berechtigten Abmahnungen sind die von manchen Kanzleien geltend gemachten Forderungen maßlos überzogen. Manche Abmahnkanzleien versuchen auf diese Weise zugunsten ihrer Mandanten und im eigenen Interesse an das schnelle Geld zu gelangen. Aufgrund der jüngsten Massenabmahnvorgänge hat das rechtliche Instrument der Abmahnung in der Berichterstattung in den Medien einen generell negativen Touch bekommen. Dabei wird häufig übersehen, dass Abmahnungen durchaus auch berechtigt sein können. Für den Laien ist es allerdings häufig nur schwer durchschaubar welche Abmahnungen zurecht ausgesprochen wurden und welche nicht. Wie die aktuelle Rechtsprechung zeigt, verbietet sich eine pauschale Bewertung, deshalb ist eine Einzelfallberatung und Vertretung sinnvoll. |





